Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Studienstipendien - Master-/Aufbaustudium im Fachbereich Architektur • DAAD
Programmziel
DAAD-Stipendien bieten ausländischen Graduierten die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.
Wer kann sich bewerben?
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss in den Fachbereichen Architektur, Innenarchitektur, Denkmalpflege, Stadtplanung/Städtebau, Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung erworben haben.
Was wird gefördert?
In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl
Es werden ausschließlich Vorhaben im Bereich Entwurf/Projekte gefördert.
Bei der Wahl der gewünschten Studiengänge muss darauf geachtet werden, dass diese für den Bereich Entwurf/Projekte eine Mindestanzahl an CP (Credit Points nach dem European Credit Transfer System/ECTS) vorsehen.
Das bedeutet bei Studiengängen mit
Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Architekturgeschichte bzw. für wissenschaftliche Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
- ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss oder
- ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
Es werden ausschließlich Vorhaben im Bereich Entwurf/Projekte gefördert.
Bei der Wahl der gewünschten Studiengänge muss darauf geachtet werden, dass diese für den Bereich Entwurf/Projekte eine Mindestanzahl an CP (Credit Points nach dem European Credit Transfer System/ECTS) vorsehen.
Das bedeutet bei Studiengängen mit
- 120 CP mindestens 45 CP
- 90 CP mindestens 34 CP
- 60 CP mindestens 23 CP.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Architekturgeschichte bzw. für wissenschaftliche Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
Masterstudium:
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
- zwischen 10 und 24 Monaten in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs oder des Studienvorhabens
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres nach der Bewerbung, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bei 2-jährigen Studiengängen erfolgt eine Weiterförderung nach dem ersten Studienjahr, wenn Ihre bis dahin erbrachten Studienleistungen erwarten lassen, dass Sie das Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden.
- Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland im ersten Studienjahr eines postgradualen Studiengangs befinden, können sich für das 2. Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist ausgeschlossen.
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
- ein Studienjahr
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres nach der Bewerbung, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 861 Euro
- Zuschuss zu den Reisekosten
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen.
Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist. Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums.
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF-Prüfung, die entweder im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland bis zum Ende der Förderung abgelegt wird.
- Alternativ zu TestDaF für Stipendiaten mit vorgeschaltetem Sprachkurs: Erstattung der Gebühr für eine während des Stipendiums abgelegte DSH-Prüfung.
Auswahl
Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Architektur trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Auswahlkriterien
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Architektur trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Auswahlkriterien
- die akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens, gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben
Weitere Informationen
Zulassung an der Hochschule
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Gasthochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen (s. auch nachfolgende Informationen unter "Sprachkenntnisse") sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Gasthochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen (s. auch nachfolgende Informationen unter "Sprachkenntnisse") sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.